Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert

Neues Programm –

Ein technologieoffenes Förderprogramm

Mit ihrem Förderprogramm „Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert“ fördert die Bayerische Forschungsstiftung ganz gezielt anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung von Zukunftstechnologien mit dem Ziel einer späteren wirtschaftlichen Verwertung.

Die Förderung durch die Bayerische Forschungsstiftung ist technologieoffen. Die acht Themenfelder des aktuellen Förderprogramms eröffnen ein breites Spektrum, in das sich in der Praxis so gut wie jedes anwendungsbezogene Technologieprojekt einordnen lässt:

Life Sciences

Informations- und Kommunikationstechnologie

Mikrosystemtechnik

Materialwissenschaft

Energie und Umwelt

Mechatronik

Nanotechnologie

Prozess- und Produktionstechnik

Die Förderung soll Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ermöglichen, grundlegende und anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in diesem Spektrum durchzuführen sowie die Umsetzung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in neue Produkte, neue Verfahren und neue Technologien zu beschleunigen.

Jedes geförderte Vorhaben erfordert obligatorisch die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Auf Wirtschaftsseite können Unternehmen aller Größenklassen gefördert werden, die Förderkonditionen begünstigen jedoch in besonderem Maße kleine und mittlere Unternehmen. Antragsberechtigte müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Bayern haben, die Vorhaben sind vorrangig in Bayern durchzuführen. Die Einbeziehung außerbayerischer Partner ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Die Höhe der Förderung beträgt für die im Rahmen des Vorhabens gemachten Aufwendungen

  • bis zu maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung
  • bis zu maximal 25 % der zuwendungsfähigen Kosten im Fall der experimentellen Entwicklung.

Für Projekte mit herausgehobener Beteiligung von KMU kann die maximale Förderquote um bis zu zehn Prozentpunkte angehoben werden.

Details sind in der Förderrichtlinie zum Förderprogramm „Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert“ geregelt.

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