Zukunftstechnologien für die bayerische Wirtschaft –
Ein technologieoffenes Förderprogramm
Mit ihrem Förderprogramm „Zukunftstechnologien für die bayerische Wirtschaft“ fördert die Bayerische Forschungsstiftung ganz gezielt anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung mit dem Ziel einer späteren wirtschaftlichen Verwertung der Projektergebnisse.
Die Förderung durch die Bayerische Forschungsstiftung ist technologieoffen. Die sechs Themenfelder des aktuellen Förderprogramms eröffnen ein breites Spektrum, in das sich in der Praxis so gut wie jedes anwendungsbezogene Technologieprojekt einordnen lässt:
Die Förderung soll Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ermöglichen, grundlegende und anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in diesem Spektrum durchzuführen sowie die Umsetzung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in neue Produkte, neue Verfahren und neue Technologien zu beschleunigen.
Jedes geförderte Vorhaben erfordert obligatorisch die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Auf Wirtschaftsseite können Unternehmen aller Größenklassen gefördert werden, die Förderkonditionen begünstigen jedoch in besonderem Maße kleine und mittlere Unternehmen. Antragsberechtigte müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Bayern haben, die Vorhaben sind vorrangig in Bayern durchzuführen. Die Einbeziehung außerbayerischer Partner ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Die Höhe der Basis-Förderung beträgt für die im Rahmen des Vorhabens gemachten Aufwendungen
- bis zu maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung
- bis zu maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten im Fall der experimentellen Entwicklung.
Sofern bei Vorhaben der industriellen Forschung der Anteil der beteiligten Wissenschaftspartner an den Gesamtkosten mindestens 35 Prozent, bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung mindestens 25 Prozent beträgt, kann die maximale Förderquote um bis zu zehn Prozentpunkte angehoben werden.
Zum individuellen Förderbetrag eines kleinen oder mittleren Unternehmens kann ein Zuschlag von bis zu zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten dieses Unternehmens gewährt werden.
Details sind in der Förderrichtlinie zum Förderprogramm „Zukunftstechnologien für die bayerische Wirtschaft“ geregelt.