Innovationsförderung mit klarem Profil
Die Stiftung auf einen Blick
Die Bayerische Forschungsstiftung wurde 1990 gegründet.
Stiftungszweck
Nach Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Forschungsstiftung vom 1. August 1990 hat die Stiftung den Zweck,
- ergänzend zur staatlichen Forschungsförderung durch zusätzliche Mittel oder auf sonstige Weise, universitäre und außeruniversitäre Forschungsvorhaben, die für die wissenschaftlich-technologische Entwicklung Bayerns oder für die bayerische Wirtschaft oder für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nach Art. 131 und 141 der Verfassung von Bedeutung sind, und
- die schnelle Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch die Wirtschaft
zu fördern.
Klare Grundsätze für die Mittelvergabe
Drei Arten von Vorhaben werden gefördert: Projekte im vereinfachten Entscheidungsverfahren (Kategorie I), Projekte im normalen Entscheidungsverfahren (Kategorie II) und Forschungsverbünde. Die befristeten Vorhaben müssen von Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam getragen werden. Ziel ist eine spätere wirtschaftliche Wertschöpfung aus den Ergebnissen in den Schwerpunktbereichen Digitalisierung, Energie und Umwelt, Mobilität, Life Sciences, Prozess- und Produktionstechnik sowie Material und Werkstoffe.
Antragstellung – Hohe Qualität der Projekte
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe, außeruniversitäre Forschungsinstitute, Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie Mitglieder oder Einrichtungen von Hochschulen, die zur Durchführung von F&E-Vorhaben berechtigt sind, mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern. Die Antragsteller werden professionell beraten. Externe Begutachtungen und ein Wissenschaftlicher Beirat sorgen dafür, dass die Stiftungsgremien nur die besten Projekte auswählen.
Erfolgreiches Fördermodell
1083 Projekte wurden bisher gefördert. Durch die obligatorische Co-Finanzierung mit Geldern aus der Wirtschaft wurden die ausgereichten Stiftungsmittel von bislang rd. 656 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft konnte damit ein Gesamtbeitrag zur Innovationsfinanzierung von rd. 1,433 Milliarden Euro angestoßen werden. (Stand 12/2024)