Internationales Stipendienprogramm

Forschungsstipendien:

Visiting scholars and fellows welcome

Aufbau und Pflege von internationalen Beziehungen in Wissenschaft und Forschung sind ein wichtiges Anliegen der Bayerischen Forschungsstiftung. Die Stiftung unterstützt daher die Internationalisierung der im Programm „Zukunftstechnologien für die bayerische ‚Wirtschaft“ oder seinem Vorläuferprogramm „Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert“ geförderten Projekte über die Vergabe von Forschungsstipendien in drei Kategorien:

Für alle Stipendien gilt: Sie können jeweils nur für Forschungsvorhaben gewährt werden, die in engem thematischem Zusammenhang mit Projekten der Bayerischen Forschungsstiftung stehen. Dieser enge thematische Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die bayerische Forschungseinrichtung bereits mit einem entsprechenden Projekt im Programm „Zukunftstechnologien für die bayerische ‚Wirtschaft“ oder im Programm „Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert“ gefördert wurde oder wird.

Seit Einführung der drei Programme im Jahr 1997 konnten über 515 Einzelförderungen gewährt werden.

Forschungsstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden (DOC)

Mit dem Programm „Forschungsstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden“ werden ausländische Doktorandinnen und Doktoranden bei ihrer Promotion in Bayern gefördert. Zugleich steht das Stipendium auch für Absolventinnen und Absolventen bayerischer Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen während ihrer (kooperativen) Promotion im Ausland offen.

Die Auswahl der Promovierenden treffen die Professorinnen bzw. Professoren einer ausländischen und einer bayerischen Forschungseinrichtung, die wissenschaftlich zusammenarbeiten. Gemeinsam bestimmen sie das Thema und übernehmen die wissenschaftliche und soziale Betreuung.

Das Stipendium ist im Regelfall für ein Promotionsvorhaben von maximal drei Jahren bestimmt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Das Stipendium beläuft sich auf bis zu 1.500 € pro Monat. Hinzu kommen Zuschüsse für Reisen und Sachmittel in Höhe von maximal 3.500 € pro Jahr sowie gegebenenfalls Familienzulagen und Krankenversicherungsbeihilfen.

Forschungsstipendien für Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden (PDOC)

Mit dem Programm „Forschungsstipendien für Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden“ werden ausländische wissenschaftliche Nachwuchskräfte während ihres Post-Doc-Aufenthalts in Bayern sowie bayerische wissenschaftliche Nachwuchskräfte während ihres Post-Doc-Aufenthalts im Ausland gefördert.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine Promotion oder ein vergleichbarer akademischer Grad (Ph. D. oder Äquivalent) bzw. eine mehrjährige Tätigkeit in der Forschung. Der Nachweis eigenständiger Forschungstätigkeit kann durch anerkannte wissenschaftliche Veröffentlichungen, nach Möglichkeit in internationalen Zeitschriften, geführt werden. Bewerbungen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, die unmittelbar vor Abschluss ihrer Promotion stehen, sind unter Vorlage des Dissertationsmanuskriptes bzw. einer detaillierten Zusammenfassung (in deutscher oder englischer Sprache) der Dissertation möglich.

Das Stipendium ist zur Finanzierung eines langfristigen Forschungsaufenthalts von mindestens 6 bis höchstens 12 Monaten bestimmt. Kurzfristige Studien- bzw. Kongressreisen oder eine Ausbildung können nicht finanziert werden. Das Stipendium beträgt bis zu 2.500 € pro Monat. Hinzu kommen Zuschüsse für Reisen und Sachmittel in Höhe von maximal 3.500 € pro Jahr sowie gegebenenfalls Familienzulagen und Krankenversicherungsbeihilfen.

Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der angewandten Forschung (PIZ)

Mit dem „Programm zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der angewandten Forschung“ werden kurzzeitige Forschungsaufenthalte ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Bayern sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bayerischer Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Ausland gefördert.

Gefördert werden die Kosten für kurzzeitige wechselseitige Aufenthalte in den Partnerlabors (im Wesentlichen Reisekosten) sowie Kosten, die mit der Anschaffung von gemeinsam genutzten oder dem Austausch von Geräten entstehen (keine Materialkosten). Kongressreisen werden nicht gefördert. Die Höchstfördersumme pro Antrag ist auf 15.000 € begrenzt.

Einzureichende Unterlagen

Für die Bewerbung um ein Forschungsstipendium der Bayerischen Forschungsstiftung (DOK oder PDOK) sowie um eine Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der angewandten Forschung (PIZ) bitten wir um Einreichung folgender Unterlagen in deutscher Sprache:

  • Antragsschreiben der Betreuerin oder des Betreuers bzw. der Forschungseinrichtung in Bayern unter Bezugnahme auf das Antragsformular
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf der Stipendiatin / des Stipendiaten in Maschinenschrift
  • Kopien der Zeugnisse oder Urkunden der akademischen Laufbahn (ggf. übersetzt und beglaubigt)
  • Chronologische Liste der wichtigsten Publikationen der Stipendiatin / des Stipendiaten
  • Forschungsplan und ausführliche Beschreibung des Forschungsvorhabens
  • Forschungsplatzzusage/Einladungsschreiben der Gastgeberin / des Gastgebers
  • Empfehlungsschreiben der betreuenden Person außerhalb Bayerns
  • Offizielle Promotionsbefähigung der zuständigen Universität / Institution (nur im Programm „Forschungsstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden)

Kontakt

Haben Sie Interesse an unseren Stipendienprogrammen? Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Bayerische Forschungsstiftung
Prinzregentenstraße 52
80538 München
E-Mail: forschungsstiftung@bfs.bayern.de
Tel.: 089 / 21 02 86-3

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