Klare Bewilligungsgrundsätze,
faire Regeln, transparente Verfahren
Ergänzend zu den Regelungen der Richtlinie für das Förderprogramm „Zukunftstechnologien für die bayerische Wirtschaft“ gelten für die Bewilligung von Fördermitteln zusätzliche Bewilligungsbestimmungen. Die wichtigsten Grundsätze dabei sind:
Antragskategorien
Eine Antragstellung ist in drei Kategorien von Fördervorhaben möglich:
Bewilligungsvoraussetzungen
Alle bewilligten Vorhaben müssen innovativ sein. Der Schwerpunkt liegt auf anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung, die künftiges wirtschaftliches Potenzial erkennen lässt. Die Projektdauer wird grundsätzlich befristet und soll drei Jahre nicht überschreiten. Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein.
Bewilligungsbescheid
Maßgeblich für die Projektdurchführung ist der erteilte Bewilligungsbescheid einschließlich der Nebenbestimmungen. Im Bescheid werden die Fördersumme und die Förderquote ausgewiesen. Basis sind die im Antrag gemachten Angaben. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Der Bescheid wird wirksam, sobald Antragstellende und Projektbeteiligte eine Einverständniserklärung zu den Bewilligungsbestimmungen abgegeben haben.
Flexibler Mitteleinsatz
Bewilligte Mittel werden den Projektbeteiligten zum eigenverantwortlichen Einsatz überlassen. Umschichtungen und Anpassungen während der Projektlaufzeit sind nach Absprache mit der Stiftungsgeschäftsstelle möglich. Die Mittel sind nicht an Haushaltsjahre gebunden. Sie verfallen demnach nicht zum Ende eines Haushalts- oder Kalenderjahres.
Kontrolle der Mittelverwendung
Antragstellende und Projektbeteiligte dokumentieren jährlich in Zwischenberichten anhand von „Meilensteinen“ den Projektfortschritt und weisen anhand von geeigneten Unterlagen die ordnungsgemäße Mittelverwendung nach. Diese Nachweise dienen als Basis für die weitere Förderung, die unter bestimmten Bedingungen auch eingestellt werden kann (siehe auch Berichterstattung und Verwendungsnachweis).
Veröffentlichung der Ergebnisse
Nach Projektabschluss legt das Projektkonsortium einen Sachbericht über die erzielten Ergebnisse und einen zahlenmäßigen Verwendungsnachweis vor. Die Projektergebnisse werden zeitnah der Öffentlichkeit in geeigneten (Fach-)Medien zugänglich gemacht (siehe auch Berichterstattung und Verwendungsnachweis).
Was wir nicht fördern
- reine Produktentwicklung, Marktreifmachung
- institutionelle Förderung (z. B. die Gründung neuer Institute)
- klinische Studien sowie Vorhaben, die Bestandteil von Zulassungsverfahren sind
- laufende Kosten (z. B. für Energieverbrauch, Versicherungen, Wartung, Reparaturen und Ersatzteile)