Antragsverfahren

Von Ihrer Idee bis zum Projektabschluss –

Partnerschaft in allen Projektphasen

Ihr Erfolg ist unser oberstes Ziel. Wir helfen Ihnen bei der Verwirklichung Ihrer Projektidee. Dazu haben wir in den letzten Jahren unser Beratungsangebot Zug um Zug ausgebaut. In einem partnerschaftlichen Dialog bieten wir Ihnen die Unterstützung, die Sie brauchen, um Ihre Idee in einen Erfolg versprechenden Antrag zu gießen.

  1. Vor der Antragstellung
  2. Der Förderantrag
  3. Von der Antragseinreichung zur Entscheidung
  4. Die Durchführung des Projekts
  5. Berichterstattung und Verwendungsnachweis
  6. Evaluation

Vor der Antragstellung

Für ein unverbindliches Vorgespräch zu Ihrer Projektidee stehen wir Ihnen in der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Sollte sich herausstellen, dass die Forschungsstiftung nicht die passende Adressatin für Ihr Projekt ist, vermitteln wir Ihnen – als Partnerin in der Bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur – die richtige Anlaufstelle für andere Landes-, Bundes- oder EU-Förderprogramme.

Als Grundlage für eine umfangreiche Antragsberatung kommen Sie idealerweise mit einer noch unverbindlichen Projektskizze für ein Projekt im normalen Entscheidungsverfahren oder einen Forschungsverbund auf die Geschäftsstelle zu. Auf dieser Basis können wir Ihnen bereits vor einer aufwändigeren Antragstellung zielgerichtete Hinweise geben. Beratungsgespräche sind schnell und unkompliziert im Rahmen einer Videokonferenz oder an unseren Standorten in München und Nürnberg möglich, auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort. Sollten Sie für die Umsetzung Ihrer Projektidee noch geeignete Kooperationspartner aus Bayern benötigen, können wir Ihnen bei der Suche behilflich sein. Gerne nutzen wir unsere langjährige Erfahrung, um Ihnen Hinweise für die Antragstellung zu geben, die Ihre Erfolgschancen in unserem wissenschaftsgeleiteten Begutachtungsverfahren optimieren. Bevor Sie Ihren formellen Antrag einreichen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, uns einen Antragsentwurf zur Vorprüfung zukommen zu lassen.

Der Förderantrag

Die Antragstellung ist jederzeit möglich und an keine Fristen gebunden. Anträge richten Sie schriftlich an die Geschäftsstelle der Bayerischen Forschungsstiftung.

Als technologieorientierte Stiftung ist es für uns selbstverständlich, Ihnen ein elektronisches Antragsformular anzubieten. Dazu stehen zwei Einreichungsvarianten zur Auswahl (für postalischen bzw. digitalen Versand oder mit ELSTER-Unternehmenskonto). Das Formular enthält alle wichtigen Informationen und begleitet Sie wie ein Leitfaden durch die Antragsformalitäten. Zusätzliche Hilfestellung bieten die Ausfüllhilfe für das Antragsformular und das Merkblatt zum Förderantrag. Die datensichere Zusendung des Antrags auf elektronischem Weg ist über die Formularanwendung möglich. Bitte entscheiden Sie sich zu Beginn der Antragstellung für eine der beiden Einreichungsvarianten. Ein nachträglicher Wechsel (Vorlage wurde z. B. mit dem Antragsformular für den postalischen bzw. digitalen Versand erstellt und soll dann mit ELSTER-Authentifizierung übermittelt werden) ist nicht möglich.

Von der Antragseinreichung zur Entscheidung

Die formellen Förderanträge werden von der Geschäftsstelle auf formale Kriterien sowie auf Stimmigkeit und Vollständigkeit hin geprüft. Sollten wir dabei trotz aller intensiven Vorarbeiten noch strukturelle Mängel identifizieren, können diese bereinigt werden, bevor wir Ihren Antrag in das weitere Entscheidungsverfahren geben.

Wir legen großen Wert auf eine hohe Qualität der von uns geförderten Projekte. Jeder Antrag wird deshalb von außerbayerischen Fachgutachterinnen und -gutachtern mit einschlägiger Expertise geprüft und bewertet. Entscheidende Beurteilungskriterien sind z. B. die Relevanz der Thematik und die Originalität der Idee, die Innovationshöhe der beabsichtigten Forschungsarbeiten und das damit verbundene wissenschaftliche und wirtschaftliche Risiko, die Schlüssigkeit des Arbeitsprogramms und die Angemessenheit des Forschungs- und Ressourcenaufwands, die Zusammensetzung und Kompetenz des Konsortiums, aber auch die spätere Umsetzbarkeit und Verwertbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse bis hin zu möglichen Arbeitsplatzeffekten. Auch die von der erforschten Thematik fachlich berührten Bayerischen Staatsministerien geben zu den Anträgen eine Stellungnahme ab.

Ist die Bewertung abgeschlossen, durchläuft jeder Antrag die Entscheidungsgremien der Stiftung. Eine erste Prioritätensetzung erfolgt durch unseren Wissenschaftlichen Beirat, der auf der Basis der Fachgutachten einen Vorschlag für eine Förderentscheidung erarbeitet. Diese trifft unser Stiftungsvorstand, die abschließende Genehmigung der Entscheidung wird durch den Stiftungsrat erteilt. Projektbewilligungen erfolgen jeweils drei Mal pro Jahr, im März/April, im Juni/Juli und im November/Dezember. In der Regel vergeht von der Antragseinreichung bis zur Entscheidung ein Zeitraum von nicht mehr als sechs Monaten.

Projekte mit einem Zuschuss von nicht mehr als 100.000 Euro werden in einem vereinfachten Verfahren behandelt.

Die Durchführung des Projekts

Für die Projektdurchführung ist fachlich und finanziell die antragstellende Institution verantwortlich. Sie ist unsere primäre Ansprechpartnerin. Maßgebend für die fördertechnische Abwicklung des Projekts ist der Bewilligungsbescheid (für Details siehe unsere Bewilligungsgrundsätze).

Ist ein Projekt bewilligt, werden der antragstellenden Institution die finanziellen Mittel zur eigenverantwortlichen Verwendung überlassen. Dies schließt die Verteilung auf die Projektbeteiligten gemäß den im Bewilligungsbescheid festgelegten Quoten ein. Die zur Durchführung der Projektarbeiten benötigten Mittel können jeweils vierteljährlich im Voraus abgerufen werden. Die entsprechenden Formulare und Vorlagen stehen zum Download zur Verfügung.

Unser Ziel ist ein erfolgreicher Abschluss Ihres Projekts. Sollte die Durchführung auf Hindernisse stoßen, helfen wir Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten, diesen flexibel zu begegnen. So besteht die Möglichkeit, durch Umschichtungen innerhalb der einzelnen Ausgabengruppen auf notwendige Anpassungen während der Projektlaufzeit zu reagieren. Auf Antrag ist in begründeten Fällen eine kostenneutrale Verlängerung der Projektlaufzeit möglich. Aus den unterschiedlichsten Gründen können während der Projektlaufzeit Projektbeteiligte ausfallen. Auch in solchen Fällen unterstützen wir Sie dabei, gemeinsam eine Lösung zu finden. Sprechen Sie uns in jedem Fall rechtzeitig an.

Berichterstattung und Verwendungsnachweis

Ein sorgsamer Umgang mit unseren Stiftungsmitteln und unser Qualitätsanspruch erfordern ein gewisses Maß an Kontrolle. Jedem Projekt wird deshalb eine Patin oder ein Pate aus dem Wissenschaftlichen Beirat zur Seite gestellt, die das Projekt wissenschaftlich begleitet und anhand von Zwischenberichten die Erreichung der „Meilensteine“ und der Zielsetzungen überprüft. Die wissenschaftliche Berichterstattung erfolgt jährlich in einem Soll-Ist-Vergleich, zusammen mit dem Verwendungsnachweis der Mittel. Zwischenbericht und Verwendungsnachweis bilden jeweils die Grundlage für die weitere Förderung des Vorhabens. Aus wichtigem Grund kann die Förderung eingestellt werden. Wichtige Gründe sind vor allem der Wegfall wesentlicher Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens und berechtigte Zweifel, dass die Ziele des Vorhabens noch erreichbar sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Nach Beendigung des Projekts werden in einem Abschlussbericht alle erreichten Ergebnisse dargestellt, ebenso die im Rahmen des Vorhabens entstandenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen, studentischen Abschlussarbeiten und Promotionen. Zusätzlich ist ein zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendung der Mittel erforderlich. Alle hierzu benötigten Formulare und Arbeitshilfen stehen zum Download zur Verfügung.

Als Stiftung des öffentlichen Rechts tragen wir dafür Sorge, dass die Ergebnisse der von uns unterstützten Projekte transparent und über das Konsortium hinaus bekannt gemacht werden. Der Bewilligungsbescheid enthält deshalb die Verpflichtung, die Ergebnisse des geförderten Vorhabens der Öffentlichkeit zeitnah in geeigneten (Fach-)Medien zugänglich zu machen, vorzugsweise durch Publikationen in einschlägigen wissenschaftlichen Zeitschriften und durch Konferenzbeiträge. Parallel dazu wird die Verbreitung im Rahmen von Veranstaltungsformaten wichtiger Multiplikatoren von uns gleichfalls begrüßt. Die Hervorhebung der Förderung durch die Stiftung in der Öffentlichkeitsarbeit an prominenter Stelle (Logo etc.) sollte dabei eine Selbstverständlichkeit sein.

Evaluation

Da unsere Förderung eine anwendungsorientierte Forschungs- und Technologieförderung mit dem Ziel einer späteren wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse ist, interessiert uns, was längerfristig aus den Projekten entsteht. Deshalb fragen wir ca. zwei Jahre nach Projektende noch einmal bei Ihnen nach, wie die gewonnenen Erkenntnisse verwertet wurden. Dies hilft uns unter anderem, unser Förderinstrumentarium laufend zu reflektieren und bei Bedarf zu optimieren. Wir freuen uns über jede Erfolgsstory und machen die Arbeit der Bayerischen Forschungsstiftung mit Ihrer Hilfe dadurch transparent.

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